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Wappen und Fahne von Erkersreuth

Erkersreuther Wappen Erkersreuther Fahne

Das Bayerische Staatsministerium des Innern gab mit Schreiben vom 18. Mai 1961 die Einwilligung zur Annahme des Wappens und der Fahne.

Es wird wie folgt beschrieben:
„Gespalten, vorne schräg links von Silber und Rot geteilt; hinten in Silber ein mit drei sechsstrahligen Sternen belegter schwarzer Schrägbalken.“

Über die Fahne heißt es:
„Drei Streifen in der Farbenfolge Weiß, Rot, Gelb – sie kann auch mit dem Gemeindewappen geführt werden.“

Dieses historische Wappen zeigt die Verschmelzung der Wappen der Edlen von Raithenbach und der Freiherren von Lindenfels.

Das Rittergeschlecht der Raithenbacher saß urkundlich nachweisbar über 400 Jahre auf dem Schlossgut Erkersreuth. Mit Kaspar Karl von Raithenbach, der ohne Nachkommen war, erlosch 1691 die Erkersreuther Linie dieses Geschlechts.

Das Wappen der Edlen von Raithenbach zeugt wegen der Einfachheit von einem hohen Alter.

Mit Hauptmann Bernhard Jobst von Lindenfels, der das Rittergut käuflich erwarb, begann die Erkersreuther Linie der Lindenfelser. Von 1691 bis 1800 blieb es im Besitz dieses angesehenen Geschlechts. Das Wappen der Freiherren von Lindenfels ist ein Beweis, dass die Freiherren dieses Geschlechts zu den angesehensten gräflichen und adeligen Familien Deutschlands gehörten.

Fahnenweihe

Die Fahnenweihe erfolgte im Rahmen des Erkersreuther Wiesenfests
am Samstag, 24. Juni 1961 im Schlosshof Erkersreuth
durch Freiherrn von Lindenfels zu Thumsenreuth - einem Nachkommen der Lindenfelser zu Erkersreuth -
der die Genehmigung erteilt hatte, dass die Gemeinde Erkersreuth das Hauswappen der Lindenfelser in ihrem Wappen führen darf.

 

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